Rubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 04, Seite 421 (2007))
Schaefer M
Implementierung der elektronischen Meldung von Nebenwirkungen an die Bundesoberbehörden in Deutschland / Schaefer M
Implementierung der elektronischen
Meldung von Nebenwirkungen an die
Bundesoberbehörden in Deutschland
Dr. Elizabeth Storz1 und Prof. Dr. Marion Schaefer2
Wyeth Pharma GmbH1, Münster, und Charite´-Universtiätsmedizin Berlin,
Institut für Klinische Pharmakologie2, Berlin
Seit November 2005 besteht für
Zulassungsinhaber von Arzneimitteln
die gesetzliche Verpflichtung,
Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen
in elektronischer
Form an die zuständigen
Oberbehörden zu übermitteln.
Unter Zuhilfenahme eines Fragebogens
wurde die Abteilung
Pharmakovigilanz pharmazeutischer
Unternehmen in Deutschland
über den derzeitigen Stand
der elektronischen Meldung an die
Behörden und die dadurch entstandenen
Veränderungen im Arbeitsablauf
befragt. Für die Auswertung
standen 53 Fragebögen
zur Verfügung.
Die teilnehmenden Firmen teilten
sich bezüglich ihrer jährlich zu
meldenden UAW-Fallzahlen in annähernd
gleichen Anteilen in Unternehmen
mit niedrigem, mittlerem
und hohem Fallaufkommen
auf. Insbesondere Betriebe mit einer
mittleren und hohen Zahl von
Fallmeldungen zu unerwünschten
Arzneimittelwirkungen, sog. ICSR
(Individual Case Safety Reports),
übermitteln diese bereits elektronisch
an die Bundesoberbehörden
und die EMEA oder werden damit
im Jahr 2006 beginnen. Der größte
Anteil der Firmen, der bereits elektronisch
ICSR übermittelt oder dies
in nächster Zukunft plant, nutzt
zur Übertragung ein eigenes Gateway.
Für die Dateneingabe und die Erstellung der ICSR werden zumeist
fertig erhältliche Datenbanken
verwendet. In vielen Unternehmen
mussten diese Datenbanken
aufgrund der Verpflichtung
zur elektronischen Übermittlung
neu erworben oder eine E2Bfähige
Version der vorhandenen
Datenbank erworben werden. Der
Arbeitsablauf der Betriebe änderte
sich aufgrund der elektronischen
Übermittlung bei ca. der Hälfte
der Firmen dahingehend, dass eine
Zeitersparnis bei der Handhabung
der Fallmeldungen zu erkennen
ist. Das Meldeverhalten hingegen
änderte sich bei einer Mehrheit
der teilnehmenden Unternehmen
nicht. Probleme, die bei der Implementierung
der elektronischen
Übermittlung bei den Firmen auftraten,
betrafen sowohl die Zusammenarbeit
mit den Behörden,
als auch technische Probleme und
personelle Engpässe. Im Zeitalter
der elektronischen Speichermöglichkeiten,
werden die Fallmeldungen
häufig neben einer meist
in der Datenbank vorhandenen
elektronischen Version, weiterhin
zusätzlich in einer Papierversion
archiviert.
Unternehmen, die bereits elektronisch
ICSR übermitteln, stehen
diesem neuen Verfahren insgesamt
gesehen positiv gegenüber.
Es bleibt abzuwarten, wann die
elektronische Übermittlung von
ICSR an die Behörden in Deutschland
gängige Praxis sein wird.
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2007